unser Schulträger hat entschieden, dass in den Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Köln die Maskenpflichtauf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden sowie während des Unterrichts zunächst bestehen bleibt.
Lehrerinnen und Lehrer können die zeitweilige Befreiuung von der Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulgelände unter bestimmten Voraussetzungen (Abstandsgebot, Gruppengröße, Aufenthalt im Freien, während einer Klassenarbeit) veranlassen.
Liebe Eltern, Sie können sicher sein, dass wir in der Tagesschule Dönberg die Maskenpflicht verantwortungsbewußt und zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler handhaben werden.